Viele Pflegebedürftige und Angehörige fragen sich, ob und wie sie die Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen können. Seit 2025 steht jedem mit Pflegegrad monatlich ein Satz von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zu. Doch wie sieht es mit einer Auszahlung aus? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen detailliert, was Sie wissen müssen, welche Kassen beteiligt sind und wie Sie den Antrag stellen – denn viele verschenken jeden Monat Geld ohne es zu wissen.
Pflegehilfsmittel sind spezielle Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und die Hygiene sicherstellen. Sie dienen dazu, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu entlasten. Typische Beispiele sind:
Diese Produkte sind in den sogenannten Pflegeboxen enthalten, die Sie bei verschiedenen Anbietern beziehen können.
Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad, ob gesetzlich oder privat versichert, hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro pro Monat. Die Leistung ist eine Sachleistung, die von den Pflegekassen direkt mit den Anbietern abgerechnet wird. Das bedeutet:
Viele wissen das nicht und verzichten dadurch unbewusst auf ihre Leistung – weil sie glauben, sich das Geld auszahlen lassen zu können.
Die kurze Antwort lautet: Nein, die Pflegehilfsmittel können nicht ausgezahlt werden. Die 42 Euro sind eine Sachleistung und nur für den Bezug von Pflegehilfsmitteln vorgesehen. Die Pflegekassen zahlen das Geld nicht bar aus.
Manche Versicherte fragen gezielt nach der Auszahlung, etwa bei der AOK oder Barmer. Die Realität ist jedoch, dass Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen aok oder bei anderen Kassen nicht möglich ist.
Falls Sie Angebote finden, die eine Auszahlung versprechen oder Pflegehilfsmittel gegen Barzahlung anbieten, sollten Sie vorsichtig sein. Solche Angebote können unseriös sein und Risiken wie doppelte Rechnungen oder Ärger mit der Pflegekasse mit sich bringen.
Die Pflegehilfsmittelpauschale wurde erhöht, um die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel besser abzudecken. Seit 2025 beträgt der monatliche Satz 42 Euro (vorher 40 Euro). Damit sollen Pflegebedürftige und Angehörige besser unterstützt werden. Wichtig ist zu wissen:
Die Pflegehilfsmittel sind klar definiert und umfassen nur bestimmte Artikel, die der Hygiene und Pflege dienen. Die Liste enthält keine Kosmetikartikel oder Windeln. Konkret sind folgende Produkte zugelassen:
Artikel wie Cremes, Shampoo, Duschgel oder Windeln sind nicht Bestandteil der Pflegehilfsmittel und dürfen nicht über die 42 Euro abgerechnet werden.
Die meisten Krankenkassen bieten einen einfachen und schnellen Weg, Pflegehilfsmittel zu beantragen. Der Antrag ist:
So funktioniert es bei den großen Kassen:
Der Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen AOK Antrag ist online oder per App einfach auszufüllen. Die Pflegekasse übernimmt dann die Abrechnung mit dem Anbieter.
Auch bei der Barmer können Sie Pflegehilfsmittel unkompliziert beantragen. Eine Auszahlung ist hier ebenfalls nicht möglich, aber die Versorgung mit Pflegeboxen wird schnell abgewickelt.
Bei der DAK ist der Prozess ähnlich. Der Antrag auf Pflegehilfsmittel erfolgt digital, und die Kosten werden direkt mit dem Anbieter verrechnet.
Die TK bietet ebenfalls einen einfachen Online-Antrag für Pflegehilfsmittel an. Eine Auszahlung des 40 Euro Pflegehilfsmittel-Betrags ist nicht vorgesehen.
Leider gibt es unseriöse Anbieter, die versuchen, Pflegehilfsmittel mit unerlaubten Produkten wie Cremes oder Windeln zu verkaufen. Diese Praxis ist verboten und kann folgende Risiken nach sich ziehen:
Deshalb gilt: Vergleichen statt blind beantragen! Nutzen Sie unseren Pflegebox Vergleich, um seriöse Anbieter zu finden und Stress zu vermeiden.
Wenn Sie bereits eine Pflegebox beziehen, können Sie den Anbieter jederzeit wechseln. Der Wechsel ist meist einfach und automatisch. Dennoch empfehlen wir:
Ein Anbieterwechsel kann Ihnen helfen, die Pflegebox optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf die monatliche Leistung von 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Diese Leistung ist eine Sachleistung und kann nicht ausgezahlt werden. Wer die Pflegehilfsmittel nicht nutzt, verschenkt unbewusst Geld und verzichtet auf wichtige Unterstützung.
Die Beantragung ist einfach, digital und dauert nur wenige Minuten. AOK, Barmer, DAK, TK & Co. rechnen direkt mit den Anbietern ab. Wichtig ist, sich für seriöse Pflegebox-Anbieter zu entscheiden und unseriöse Angebote mit verbotenen Produkten zu meiden.
Viele verschenken jeden Monat Geld, weil sie glauben, eine Auszahlung zu erhalten oder den Antrag zu kompliziert finden. Unsere Empfehlung lautet: Vergleichen Sie jetzt verschiedene Pflegebox-Anbieter und beantragen Sie Ihre kostenlose Pflegebox in nur 2 Minuten.
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Falls Sie individuelle Beratung wünschen, empfehlen wir den Besuch der Pflegeberatung Stern (derzeit nur in Nordhessen). Dort erhalten Sie kompetente Hilfe rund um Pflegehilfsmittel und Pflegegrade.
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Wir haben uns zur Aufgabe gemacht Pflegebox Anbieter zu vergleichen und unseriöse Anbieter auszusortieren. Sollten Sie Probleme mit Anbietern haben, können Sie uns dies gern melden. Wir listen diese dann bei uns aus.
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