Pflegehilfsmittel sind medizinische Hilfsmittel, die pflegebedürftigen Menschen den Alltag erleichtern und pflegenden Angehörigen die Versorgung erleichtern sollen. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzauflagen. Seit 2025 steht jedem Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad ein monatliches Budget von 42 Euro für diese Hilfsmittel zu.
Dieser Anspruch gilt für alle gesetzlich Versicherten, unter anderem bei der AOK, Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, sowie bei zahlreichen weiteren Krankenkassen. Auch privatversicherte Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Viele Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen fragen sich, ob sie die monatlichen 42 Euro für Pflegehilfsmittel bei der AOK auch in bar auszahlen lassen können. Die klare Antwort lautet: Nein. Dieses Budget wird als Sachleistung gewährt, das heißt, es darf ausschließlich für den Kauf von anerkannten Pflegehilfsmitteln verwendet werden.
Eine Auszahlung in Form von Bargeld oder Überweisung ist nicht vorgesehen und auch gesetzlich nicht zulässig. Das hat den Hintergrund, dass die Mittel direkt für die Pflege verwendet werden sollen und nicht zweckentfremdet werden dürfen.
Wird das Budget von 42 Euro pro Monat nicht genutzt, verfällt es am Monatsende. Ein Anspruch auf Auszahlung oder eine Übertragung auf den nächsten Monat besteht nicht. Daher lohnt es sich, das Angebot zu nutzen und die Pflegehilfsmittel regelmäßig zu beziehen, um die monatliche Leistung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Die einfachste Möglichkeit, das Pflegehilfsmittel-Budget zu nutzen, ist die Bestellung einer Pflegebox. Diese wird von verschiedenen seriösen Anbietern angeboten, die mit allen Krankenkassen, darunter auch der AOK, abrechnen. Die Pflegebox enthält üblicherweise:
Wichtig: Anbieter, die zusätzlich Cremes, Shampoo oder Duschgel in die Pflegebox legen, sind meist unseriös. Diese Produkte sind keine anerkannten Pflegehilfsmittel und können zu Problemen bei der Kostenübernahme führen.
Der Antrag ist kinderleicht und kann meist direkt beim Pflegebox-Anbieter gestellt werden. Viele Anbieter übernehmen die komplette Abwicklung mit der AOK und anderen Krankenkassen. Sie müssen lediglich Ihre Versichertendaten angeben und den Pflegegrad nachweisen.
Alternativ können Sie auch direkt bei der AOK den Antrag für Pflegehilfsmittel stellen. Häufig erhalten Sie dann eine Liste von zugelassenen Anbietern oder Empfehlungen.
Leider gibt es unseriöse Anbieter auf dem Markt, die versuchen, durch zweifelhafte Methoden Profit zu machen. Dazu zählen unter anderem:
Um solche Fallen zu vermeiden, sollten Sie sich unbedingt vorab informieren und einen seriösen Anbieter wählen. Hierfür empfehlen wir unseren Pflegebox Vergleich, der auf Basis einer Umfrage die besten Anbieter ermittelt und transparent darstellt.
Die Pflegehilfsmittel werden von nahezu allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, darunter:
Auch privat Versicherte mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über den Anbieter der Pflegebox.
Die monatlichen 42 Euro für Pflegehilfsmittel bei der AOK sind eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Eine Auszahlung ist leider nicht möglich, da es sich um eine Sachleistung handelt, die für anerkannte Pflegehilfsmittel eingesetzt werden muss.
Um das monatliche Budget nicht verfallen zu lassen, empfehlen wir, regelmäßig eine Pflegebox bei einem seriösen Anbieter zu bestellen. So erhalten Sie zuverlässig alle wichtigen Hilfsmittel bequem nach Hause geliefert.
Nutzen Sie unseren Pflegebox Vergleich, um den passenden Anbieter zu finden und stellen Sie noch heute Ihren Pflegebox Antrag bei der AOK – kinderleicht und kostenlos.
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Pflegebox-Vergleich.de
Wir haben uns zur Aufgabe gemacht Pflegebox Anbieter zu vergleichen und unseriöse Anbieter auszusortieren. Sollten Sie Probleme mit Anbietern haben, können Sie uns dies gern melden. Wir listen diese dann bei uns aus.
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